Qualitätsmanagement

Nach unserer Teilnahme am Pilotprojekt „Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz", ein gemeinsames Projekt des Pneumologen-Verbandes und der Berufsgenossenschaft, konnten wir uns im Juni 2005 zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und MAAS-BGW anmelden und wurden bundesweit als erste ambulante Praxis darin durch EQ-Zert zertifiziert. Die MAAS-BGW wurde zur Einbindung des Arbeitsschutzes in Qualitätsmanagementsysteme zur Ergänzung der DIN EN ISO 9001 erarbeitet, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter effizienter zu erreichen. Die jährlichen externen Überwachungsaudits 2006, 2007 und 2008 haben die hohen Qualitätsstandards unseres Praxis-Teams weiter bestätigt.

Inhaltlich führen wir unser Qualitätsmanagement fort, werden uns aber zunächst keiner weiteren externen Prüfung unterziehen.

Auszug aus unserem Managementhandbuch Kapitel 5.3 Praxispolitik und Praxisziele:

Die folgenden Qualitäts- und Arbeitsschutz-relevanten Grundsätze sind die Leitlinie unseres Handelns:

  • Wir bieten in unserer Praxis, im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bedingungen, eine bestmögliche Diagnostik und Therapie an.
  • Der Patient steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sehen in ihm unseren primären Kunden.
  • Es ist uns sehr daran gelegen, ein mündiges und vertrauensvolles Verhältnis zu schaffen und die gebotene Diskretion und Schweigepflicht zu gewährleisten.
  • Wir sind bemüht, die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, und so rasch wie möglich dem Patienten einen seiner Erkrankung angemessenen Termin zu ermöglichen.
  • Jeder Mitarbeiter trägt zu einem offenem und ehrlichen Betriebsklima bei.
  • Wir arbeiten im Team selbstverantwortlich in den jeweiligen Arbeits- und Zuständigkeitsbereichen. Jede dieser Tätigkeiten trägt zum Gesamterfolg der Praxis bei, denn die Qualität unserer Praxis wird durch die Mitverantwortung unserer Mitarbeiter an unserer Organisation und Ablauforganisation getragen.
  • Zur Erstellung, Pflege und ständigen Verbesserung des Managementsystems verpflichtet sich die Ärztliche Leitung, die notwendigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Arbeitsschutz wird als umfassende, ganzheitliche und präventive Maßnahme verstanden.
  • Jeder Mitarbeiter trägt selbst einen wesentlichen Teil der Verantwortung hinsichtlich seiner Gesundheit bei.
  • Wir engagieren uns in Schulungsmaßnahmen für Patienten und Mitarbeiter, und führen Präventionsmaßnahmen durch.
  • In unserer Praxis soll eine kontinuierliche Fortbildung dafür sorgen, dass wir auf dem neuesten Stand des Wissens in unserem Fachgebiet sind und neue Erkenntnisse im Rahmen der Möglichkeiten auch umsetzen können.
  • Wir pflegen ein kollegiales Verhältnis zu unseren Zuweisern und erfüllen die Überweisungsaufträge nach den Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 SGB V.
  • Wir sind bereit und in der Lage, Fortbildungen auf unserem Fachgebiet für externe Interessierte durchzuführen.
  • In gutachterlichen Fragen beraten wir Sozialversicherungssysteme
  • Unsere Praxis ist ein freiberufliches Unternehmen, das betriebswirtschaftlich geführt werden muss.

In unseren jährlichen Patientenbefragungen erreichen wir unsere Zielwerte mit hoher Patientenzufriedenheit, in den Befragungen unserer zuweisenden Kollegen bestätigen diese unsere gute medizinische Versorgung und die Organisation in unserer Gemeinschaftspraxis.

Unsere Mitarbeiter arbeiten gerne in unserer Gemeinschaftspraxis, sie kennen unsere Gesundheits- und Arbeitsschutzziele und sind stolz darauf in einer Praxis zu arbeiten, in der sie ihr Wissen und Können zum Wohl der Patienten und zu ihrem Gesundheitsschutz einsetzen.

 

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